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   OLG Karlsruhe, 27.09.1983 - 15 W 55/83   

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https://dejure.org/1983,6774
OLG Karlsruhe, 27.09.1983 - 15 W 55/83 (https://dejure.org/1983,6774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.1983 - 15 W 55/83 (https://dejure.org/1983,6774)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 1983 - 15 W 55/83 (https://dejure.org/1983,6774)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 155
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 20.08.1991 - VII R 86/90

    Pfändung - Rente - Existenzminimum

    b) Für die Pfändung zukünftiger Sozialleistungen gilt in "Ermangelung besonderer Vorschriften" (§ 857 Abs. 3 ZPO) nichts Abweichendes, denn durch § 54 SGB I wird die Pfändung zukünftiger Sozialleistungen nicht ausgeschlossen (ebenso Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluß vom 27. September 1983 15 W 55/83, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1984, 155; Kammergericht Berlin, Beschluß vom 11. Februar 1986 1 W 351/85/51, Rpfleger 1986, 230; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluß vom 8. September 1987 1 W 75/87, Juristisches Büro - JurBüro - 1988, 932; a. A. Landgericht Bielefeld, Beschluß vom 21. November 1989 3 T 974/89, JurBüro 1990, 784; Landgericht Hildesheim, Beschluß vom 4. April 1990 5 T 116/90, JurBüro 1990, 1054; Landgericht Frankenthal, Beschluß vom 27. August 1990 1 T 303/90, Rpfleger 1991, 164).

    b) Nach einer vermittelnden Auffassung ist eine Pfändung nur dann zuzulassen, wenn die Möglichkeit einer effektiven Billigkeits- und Hilfebedürftigkeitsprüfung besteht, weil zwischen Pfändung und Fälligkeit des Anspruchs nur ein kurzer, überschaubarer Zeitraum liegt und eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr zu erwarten ist (Beschluß des OLG Karlsruhe, Rpfleger 1984, 155; Kammergericht Berlin, Rpfleger 1986, 230; Landgericht Wiesbaden, Rpfleger 1984, 242; Landgericht Düsseldorf, Beschluß vom 6. November 1989 25 T 734/89, JurBüro 1990, 266).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 R 112/10
    Im Gegensatz zur teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung, wonach eine Pfändung grundsätzlich nicht möglich sei, wenn der Antrag auf eine Sozialleistung materiell-rechtliche Bedeutung habe (so Mrozynski, aaO, § 54 Rdnr 8; Lilge, Kommentar zum SGB I, § 54 Rdnr 51), geht der Senat davon aus, dass - nachdem der Versicherte einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt hat - der hierdurch entstehende Anspruch (auf Antragsstattgabe bei Vorliegen aller materiell-rechtlichen Voraussetzungen) gepfändet werden kann (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. September 1983 - 15 W 55/83 = Rpfleger 1984, 155).
  • LG Bonn, 23.11.1993 - 4 T 607/93

    Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ; Voraussetzungen für den erweiterten

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